Rechtsprechung
BVerwG, 29.09.1976 - VIII C 73.75 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Anerkennung juristischer Prüfungen - #Anerkennung von Befähigungsnachweisen - Geltungsbereich des Gesetzes
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- BVerwGE 51, 144
Wird zitiert von ... (6)
- BVerwG, 30.06.1992 - 9 C 5.91
Gleichwertigkeit polnischer Rechtsmagisterprüfung mit 1. jur. Staatspr.
§ 112 DRiG läßt nämlich die Vorschrift des § 92 Abs. 2, 3 BVFG ausdrücklich unberührt (vgl. dazu im einzelnen BVerwGE 51, 144). - BVerwG, 12.02.1981 - 2 C 2.79
Anspruch auf Anerkennung von beamtenrechtlichen Prüfungen - Zulässigkeit einer …
Das besagt nicht nur, daß diese Möglichkeit der Anerkennung bestehen bleibt, sondern daß sie - wie der 8. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in demUrteil vom 29. September 1976 - BVerwG 8 C 73.75 -(BVerwGE 51, 144 [146 f.]) entschieden hat - allein maßgebend bleibt und § 92 Abs. 3 BVFG daneben kein zusätzliches eigenes Anerkennungsverfahren zur Verfügung stellt.Dem dargelegten Ergebnis steht auch nicht entgegen, daß - wie der 8. Senat des Bundesverwaltungsgerichts wiederholt entschieden hat (BVerwGE 51, 144 [148 ff.]; 55, 104 [106]) - hinsichtlich des Erwerbs der Befähigung zum Richteramt gemäß § 112 des Deutschen Richtergesetzes - DRiG - § 92 Abs. 3 Satz 1 BVFG Anwendung findet.
- BVerwG, 04.10.1985 - 8 C 18.83
Zur Anerkennung von nach dem 8. Mai 1945 außerhalb des Geltungsbereichs des BVFG …
Zutreffend geht das angefochtene Urteil einleitend davon aus, daß gemäß § 92 Abs. 2 und 3 Satz 1 BVFG nach dem 8. Mai 1945 außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes abgelegte juristische Prüfungen oder erlangte Befähigungsnachweise anerkannt werden müssen, wenn sie den entsprechenden Prüfungen und Befähigungsnachweisen im Geltungsbereich des Gesetzes gleichwertig sind (vgl.Urteil vom 29. September 1976 - BVerwG VIII C 73.75 - BVerwGE 51, 144 [BVerwG 29.09.1976 - VIII C 73/75]), und daß ferner die durch die zweite juristische Staatsprüfung bescheinigte berufliche Verwendbarkeit des Juristen in der Bundesrepublik Deutschland den Wertmaßstab für die in § 92 Abs. 2 BVFG vorausgesetzte Gleichwertigkeit der Prüfungen bildet (vgl.Urteile vom 30. November 1977 - BVerwG 8 C 89.76 - BVerwGE 55, 104 [BVerwG 30.11.1977 - 8 C 89/76] und - BVerwG 8 C 88.76 - UA S. 15 f., insoweit nicht abgedruckt in Buchholz 412.3 § 92 BVFG Nr. 3 S. 20).
- BVerwG, 04.10.1985 - 8 C 112.83
Anforderungen an die Gleichwertigkeit zweier Prüfungen
Zutreffend geht das angefochtene Urteil allerdings einleitend davon aus, daß gemäß § 92 Abs. 2 und 3 Satz 1 BVFG nach dem 8. Mai 1945 außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes abgelegte juristische Prüfungen oder erlangte Befähigungsnachweise anerkannt werden müssen, wenn sie den entsprechenden Prüfungen und Befähigungsnachweisen im Geltungsbereich des Gesetzes gleichwertig sind (vgl. Urteil vom 29. September 1976 - BVerwG VIII C 73.75 - BVerwGE 51, 144 [BVerwG 29.09.1976 - VIII C 73/75]). - OVG Niedersachsen, 29.01.2003 - 2 PA 40/03
Juristische Prüfung; zur Anerkennung bei einem Kontingentflüchtling
Abs. 1 HAuslG, der ggf. eine derartige Anerkennung ausnahmsweise vermitteln könnte (BVerwG, Urt. v. 29.4.1976 - BVerwG VIII C 73.75 -, BVerwGE 51, 144(149)), berufen, weil er unstreitig nicht zu dem Kreis der heimatlosen Ausländer i. S. des § 1 HAuslG gehört. - VG Düsseldorf, 24.02.1984 - 15 K 4105/83 (Vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 29.09.1976 VIII C 73.75 , in: BVerwGE 51, S. 144).